AGB | Courtage


Geschäftsführung Deutschland

MA5 Real Estate | Christian Kolodziej
Dasselstrasse 64
50674 Köln
ck@ma-5.com
Immobilienmakler nach § 34c GewO



Aufsichtsbehörde

Gewerbeamt der Stadt Köln
zuständig für die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c der GewO, IHK zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Telefon: (0221) 1640-0

weitere Informationen können unter:
www.ihk-koeln.de eingesehen und abgerufen werden.



impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Angaben

1.1. Das Immobilienangebot der MA5 Real Estate und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. MA5 Real Estate überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, MA5 Real Estate wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann MA5 Real Estate daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen MA5 Real Estate den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von MA5 Real Estate verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision

2.1. Die Tätigkeit von MA5 Real Estate ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der MA5 Real Estate entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

3. Verhandlungen

3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über MA5 Real Estate einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf MA5 Real Estate Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der MA5 Real Estate über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mitMA5 Real Estate und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MA5 Real Estate unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. MA5 Real Estate ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
3.5. Wird MA5 Real Estate beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

4. Grundbucheinsicht

Der Auftraggeber bevollmächtigt MA5 Real Estate sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

5. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von MA5 Real Estate angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen MA5 Real Estate mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

6. Haftung

6.1. MA5 Real Estate haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitvon MA5 Real Estate, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. MA5 Real Estate haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche MA5 Real Estate in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden. 6.3. Eine Gewähr für die durch MA5 Real Estate angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von MA5 Real Estate ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Köln als Gerichtsstand vereinbart.

8. Auftragnehmerin

MA5 Real Estate Köln
Dasselstraße 64, 50674 Köln
Geschäftsführer Deutschland: Christian Kolodziej
Telefon:0221 - 82 82 41 52
E-Mail: ck@ma-5.com
Identifikationsnummer: 49 592 830 716
(Stand: 01.12.2011)

www.ma-5.com | MA5 Real Estate Deutschland
Kontakt| Impressum| Sitemap| AGB| Links| Bulgarien